Beschlussfassung: Ein-Mann-Versammlung
In einer Ein-Mann-Versammlung kommt ein Eigentümerbeschluss zustande, wenn • die Kundgabe der Stimmabgabe nach außen in Erscheinung tritt und • das Beschlussergebnis vom Versammlungsleiter festgestellt und bekannt gegeben wird. OLG München, Beschluss vom 11.12.2007 - 34 Wx 14/07
Quelle: http://www.oliverelzer.de/